Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die von der Pflegekasse übernommen wird, wenn eine Einstufung des Pflegebedürftigen vorliegt. Dies ist unabhängig vom Leistungsbezug, sprich von der Sach- oder Geldleistung. Sollte der Hauptpflegende wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen privaten Gründen verhindert sein, hat er Ansprüche, die er gegenüber der Pflegekasse für eine Pflege zu Hause bis maximal 28 Kalendertage im Jahr geltend machen kann.
Wenn man einen nahe stehenden Menschen pflegt, wird man nicht selten mit Themen konfrontiert, die sich aus der Pflegebeziehung ergeben, wie beispielsweise Persönlichkeitsveränderungen aufgrund der Erkrankung, dem Gefühl der Vereinsamung, körperliche Beschwerden, mangelnde Freizeitgestaltung und sogar familiäre Probleme. In diesen oder auch anderen Fällen ist die AWO für pflegende Angehörige da. Die AWO Ambulante Dienste gGmbH lässt Angehörige nicht alleine und bietet hierbei eine vertrauensvolle und professionelle Betreuung auf Wunsch und nach Absprache stundenweise an.
Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir klären mit Ihnen bei einem Hausbesuch Ihren individuellen Bedarf, besprechen die notwendigen Leistungen, unterstützen Sie bei der Antragserstellung und informieren Sie über die Finanzierung.
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