Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und oft herausfordernde Aufgabe. Doch was passiert, wenn die Hauptpflegeperson eine Pause braucht – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder anderen privaten Gründen? In solchen Fällen bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Entlastung, damit Ihre Liebsten weiterhin gut versorgt sind.

  • Anspruch: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist
  • Dauer: Bis zu 42 Tage (6 Wochen) pro Jahr, auch stundenweise möglich
  • Kostenübernahme: Pflegekasse übernimmt die Kosten, ggf. Kombination mit Kurzzeitpflege möglich
  • Betreuung: Durch Pflegedienste oder private Betreuungspersonen möglich
  • Unterstützung: Die AWO Ambulante Dienste gGmbH hilft bei Antragstellung, Organisation und Betreuung
  • Ziel: Entlastung der Pflegeperson und sichere Betreuung des Pflegebedürftigen

Was umfasst die Verhinderungspflege?

Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, springt eine Ersatzpflegeperson ein. Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt wird.

Leistungen der Verhinderungspflege:

Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, Anziehen, Essen und Trinken
Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Putzen
Betreuung: Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten, Gespräche

Nicht enthalten: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Spritzen oder Blutdruckmessung – diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung)

Die Verhinderungspflege hilft, Pflegepersonen zu entlasten und gleichzeitig eine liebevolle Betreuung sicherzustellen. 

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Damit die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt
  • Es besteht mindestens Pflegegrad 2 (bei Pflegegrad 1 kein Anspruch)

Dauer: Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr – flexibel nutzbar, auch in mehreren Abschnitten statt am Stück.

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege

  • Kann man Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?

    Ja, Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden. Wie bei allen Sozialleistungen geht das bis zu vier Jahre lang.

  • Ab wann kann man Verhinderungspflege beantragen?

    Für den Anspruch auf Verhinderungspflege müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 6 Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
    Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.

  • Welche Kosten können Sie geltend machen?

    Pro Kalenderjahr übernimmt der Pflegekasse 1.685 Euro für die Verhinderungspflege. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch entfernte Verwandte oder Nachbarn übernommen wird.

    Bei Verwandten bis zum zweiten Grad und Personen, die im selben Haushalt wohnen, wird die Verhinderungspflege auf maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes gekürzt.

  • Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

    Die Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt, vom pflegebedürftigen Versicherten selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt: In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf. Bei einem Hausbesuch besprechen wir die notwendigen Leistungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Zudem informieren wir Sie ausführlich über die Finanzierungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, die Verhinderungspflege optimal zu nutzen.

  • Unsere Unterstützung durch die AWO Ambulante Dienste gGmbH

    Wir lassen Sie nicht allein! Die AWO Ambulante Dienste gGmbH bietet pflegenden Angehörigen eine zuverlässige und professionelle Betreuungslösung. Ob stundenweise Unterstützung oder längere Vertretung – unsere geschulten Fachkräfte sorgen dafür, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist. Wir passen unsere Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an, damit Sie mit einem guten Gefühl durchatmen können.

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